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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsinhalt

    1. DT&GoldArt ist ein Geschäftsbereich der DT&SHOP GmbH.

    2. Bestellungen können schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und per Internet abgegeben werden. Sofern der Auftrag nicht ausdrücklich durch DT&GoldArt bestätigt wird, gilt der Versand der Ware als Auftragsannahme.

    3. Warenverzeichnis und Preise im DT&GoldArt-Katalog sind freibleibend. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preise von DT&GoldArt. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. 

    4. Aufgrund rechtlicher Beschränkungen stehen nicht alle angebotenen Produkte in allen Ländern zur Verfügung. Insbesondere der Versand von Gefahrgütern unterliegt Beschränkungen und ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. DT&GoldArt wird den Kunden hierüber jeweils unverzüglich informieren.

    5. Die Katalogpreise sind Nettopreise (zzgl. gültige Mehrwertsteuer). Für Direktbestellungen beim Hersteller mit Verrechnung über DT&GoldArt können abweichende Preise gelten und Nebenkosten berechnet werden. 

    6. Sollte es zu Preisänderungen von mehr als 3 % bei Edelmetallen kommen, behalten wir es uns vor, unsere Abgabepreise anzupassen.

  2. Lieferung

    1. Die Lieferung der Ware erfolgt vom Sitz von DT&GoldArt. Teillieferungen können geliefert und berechnet werden. 

    2. Bei Bestellungen über € 170,00 (Nettowarenwert) erfolgt der Versand bzw. die Anlieferung im Inland frei Haus. Bei Auftragswerten bis € 170,00 werden Versandkosten berechnet. Gerätelieferungen werden pauschal mit € 13,00  berechnet, Einrichtungsgegenstände nach Aufwand. 

    3. Wenn durch Verschulden des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, kann DT&GoldArt wahlweise eine Nachfrist von 10 Tagen setzen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. 

    4. Bitte beachten: Lieferungen durch Spedition werden abhängig von der Spedition bis hinter die erste geschlossene Tür des Gebäudes bzw. bis zur Bordsteinkante geliefert Bitte erkundigen Sie sich darüber im Vorfeld in unserem Service-Center unter der Tel.-Nr. +49 9708 909-700. Lieferungen unterliegen den „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“ ADSp.

  3. Verlängerung der Lieferzeit

    1. Bei höherer Gewalt, sowie unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern, wird die Abnahmefrist für die Dauer der Behinderung angemessen verlängert.

    2. Im Falle des Abs. 1 ist die Gegenseite zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser zwei Wochen im Voraus erklärt wurde.

    3. Schadensersatz wird in solchen Fällen nicht geleistet.

  4. Zahlung

    1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt.

    2. Als Zahlungsziel gelten 30 Tage. Die Zahlung via Paypal ist möglich, jedoch nicht bei Sonderkonditionen. Wir behalten uns vor, Gebühren zu berechnen. 

  5. Zahlungsverzug

    1. Zinsen werden zu banküblichen Konditionen berechnet, Mahn gebühren nach Aufwand. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen wird DT&GOLDART keine weiteren Lieferungen vornehmen bzw. kann Vorauskasse verlangen.

    2. Bei Verzug eines Rechnungsbetrages werden alle anderen Rechnungsbeträge sofort fällig.

  6. Aufrechnung/ Gutschrift

    1. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Zurückhalten fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig, dies gilt nicht bei Zahlungseinstellung von DT&GoldArt.

    2. Gutschriften werden bei Kunden mit Bankeinzug automatisch verrechnet. In allen Fällen werden die Gutschriftbeträge dem Kundenkonto gutgeschrieben und können anschließend verrechnet werden.

  7. Mängelrüge

    1. Beanstandungen sind unter Verwendung des Retourenscheins schriftlich mitzuteilen. Sie sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware an DT&GoldArt zu melden. 

    2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

    3. Bei berechtigten Beanstandungen steht DT&GoldArt das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware zu. 

    4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten.

    5. Für Frostschäden übernehmen wir keine Haftung.

  8. Umtausch

    1. Für Waren, die zum Zwecke des Umtauschs zurückgeschickt werden, ist immer der Retourenschein zu verwenden und der Grund der Rücksendung anzugeben. DT&GoldArt erteilt alle Gutschriften erst nach Erhalt der Rücksendung. 

    2. Intakte, unangebrochene Materialien tauscht DT&GoldArt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt um. 

    3. Geräte werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung umgetauscht. Bei nicht vereinbarter Rücksendung von Geräten beträgt die Bearbeitungsgebühr 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch € 15,00. Geräte, die in Gebrauch genommen wurden oder deren Verpackung versehrt ist, sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

    4. Die Rücksendekosten trägt in jedem Fall der Kunde.

    5. Sonderbestellungen und -anfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

  9. Ersatzteile

    1. Bei bestellten Ersatzteilen sind Rückgabe und Umtausch nicht möglich.

    2. Alle veröffentlichten Dokumente, Zeichnungen, Listen o.ä. stellen keine Reparaturhilfen dar.

    3. Die Instandsetzung von Elektrogeräten darf nur von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchgeführt werden.

    4. Bei mangelhafter Instandsetzung wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

  10. Altgeräteentsorgung

    1. Alle mit einer durchgestrichenen Mülltonne versehenen Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

    2. Wenn Sie ein bei uns gekauftes Gerät endgültig entsorgen wollen, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Center unter der Tel.-Nr.  +49 9708-909-700 in Verbindung. Die Portokosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Weitere Entsorgungskosten entstehen dem Kunden nicht.

  11. Kundendienst

    1. DT&GoldArt repariert alle Gerätetypen aus dem eigenen Lieferprogramm.

    2. Die Reparaturen werden im 10-Minuten-Rhythmus abgerechnet. Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten. Die Einzelheiten werden durch den Kundendienstauftrag geregelt.

  12. Eigentumsvorbehalt

    1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DT&GoldArt.

    2. Zur Weiterveräußerung oder sonstiger Verfügung über die Ware ist der Kunde berechtigt, solange diese im Zuge der normalen Geschäftsbeziehungen erfolgt und solange der Kunde gegenüber DT&GoldArt nicht mit seinen fälligen Verpflichtungen im Verzug ist. Wird Vorbehaltsware verarbeitet, so steht DT&GoldArt an der neuen Ware ein Miteigentumsrecht zu und zwar im Verhältnis vom Wert der Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände, mindestens jedoch in Forderungshöhe. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenrechte und etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde an DT&GoldArt ab.

    3. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und DT&GoldArt unverzüglich Mitteilung zu machen.

  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Sitz von DT&GoldArt. Bei Direktbestellung ist der Erfüllungsort der Sitz des Herstellers.

  14. Auslandsgeschäfte

    Für Auslandsgeschäfte gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

    1. Sämtliche Geschäfte unterliegen dem deutschen Zivil- und Handelsrecht. Die Regelungen desinternationalen Privatrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    2. Bei Auslandslieferungen berechnet DT&GoldArt Vorauskasse. Die Zahlung kann per Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen.

    3. Frachtkosten werden in jedem Fall zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

    4. Service im Garantiefall wird nach Rücksprache mit DT&GoldArt geleistet.

    5. Anfallende Zollgebühren und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

  15. Soft- und Hardware

    Bei Soft- und Hardware gelten die entsprechenden Soft-und Hardwareverträge.

  16. Wirksamkeit der Bestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.


Stand: Februar 2020